Zum 01. Januar 2021 ist das neue Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) in Kraft getreten. Die darin enthaltene RVG-Reform erlaubt es Anwältinnen und Anwälten mehr abzurechnen als bislang. Im Folgenden finden Sie die vollständig aktualisierte Gebührentabelle nach RVG.