Mit dem Prozesskostenrechner von Gebührenexperte Norbert Schneider schnell die eigenen Prozesskosten oder die des Mandanten nach RVG und GKG berechnen. Einfach den Streitwert eintragen und Gesamthöhe des Kostenrisikos berechnen lassen.

Zum 01. Januar 2021 ist das neue Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) in Kraft getreten. Die darin enthaltene RVG-Reform erlaubt es Anwältinnen und Anwälten mehr abzurechnen als bislang. Im Folgenden finden Sie die vollständig aktualisierte Gebührentabelle nach RVG.